Permanenter Führerschein mit mindestens einjähriger Berufserfahrung, der keine Anzeichen für schwerwiegende Verstöße enthält. Inhaber von in Großbritannien ausgestellten Führerscheinen müssen einen Führerschein mit Foto vorlegen. Wenn der Text Ihres Führerscheins nicht in lateinischer Sprache verfasst ist (z. B. Arabisch, Griechisch, Russisch oder Chinesisch), müssen Sie sowohl internationale als auch nationale Führerscheine vorweisen. Für den Fall, dass ein Führerschein in einem Land ausgestellt wird, das nicht Vertragspartei des internationalen Übereinkommens über den Straßenverkehr ist, muss ihm eine amtliche Übersetzung beigefügt werden. Bei Anmietungen innerhalb der EU müssen Kunden aus Ländern außerhalb der EU auch einen internationalen Führerschein vorlegen.